Allgemeines Zivilrecht

Das Zivilrecht ist das Rechtsgebiet, das die rechtlichen Beziehungen der Menschen untereinander regelt. Es enthält z.B. Bestimmungen über den Abschluss von Verträgen oder die Folgen von Vertragsbrüchen. Das Zivilrecht ist zum großen Teil im BGB geregelt, das aber durch Spezialgesetze (z.B. AktG, HOB) ergänzt wird.


Wir beraten und vertreten Sie auf diesem Gebiet u.a. bei Fragen und Streitigkeiten

 

  • zum Kauf- und Werkvertragsrecht
  • zum Reiserecht
  • zu Dienstleistungsverträgen
  • zu Darlehensverträgen und Bürgschaften
  • zur Geltendmachung und Abwehr von Herausgabeansprüchen
  • zur Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • zur Geltendmachung, Einzug und Abwehr von Geldforderungen
  • zum Nachbarrecht

 

Kontakt:
 

Kanzlei Fries & Scheidl

Pfadwiesenstraße 29-31

69509 Mörlenbach

Telefon (06209) 7 25 90

Telefax (06209) 7 25 92 0

   

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Qualität durch Fortbildung

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