Erbrecht
Der Erbfall ist nicht selten die größte Gefahr für geschaffenes Vermögen. Ein Erbstreit oder
die Belastung mit Erbschaftsteuer können große Werte vernichten. Wir beraten Sie bei der Nachlassplanung und vertreten Sie bei allen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Erbfall.
Nur die rechtzeitige Planung der Nachfolge bietet adäquaten Schutz. Unter Unständen ist
eine Schenkung zu Lebzeiten opportun, um den Zugriff von Pflichtteilsberechtigten,
Schwiegerkindern oder des Finanzamts auf das Vermögen zu verhindern. Gestalten Sie mit
uns Ihre Nachfolge mit Testamenten, Erbverträgen, Übergabeverträgen, Eheverträgen und
Gesellschaftsverträgen.
Ist der Erbfall eingetreten, stehen wir Ihnen sowohl im Erbscheinsverfahren als auch bei
Auseinandersetzungen mit Erben oder Pflichtteilsberechtigten zur Seite. Setzen Sie gerade
im Konfliktfall auf einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der entsprechenden Erfahrung im
Erbrecht.
Umfassende Versorge betrifft nicht nur den Todesfall, sondern auch Situationen
gesundheitlicher Krisen, vor allem im fortgeschrittenen Alter. Hier ermöglichen
Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen die Aufrechterhaltung
Ihrer Selbstbestimmung sowie die Fortführung Ihrer Geschäfte.