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Miet und WohneigentumsrechtDas Mietrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter und bietet in der Praxis erhebliches Konfliktpotential. Wir beraten und vertreten außergerichtlich und gerichtlich Mieter und Vermieter bei allen wesentlichen Miet- und Wohnungsfragen, von der Vertragsgestaltung bis zur Beendigung des Mietverhältnisses sowie insbesondere bei den Themen, die am häufigsten zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermietern führen: z.B. Nebenkosten, Wohnungsmängel, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen, Mietkaution, Kündigung und Modernisierung.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstücks durch Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (Wohnungseigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück. Auch hier treten nicht selten Streitigkeiten zwischen der Gemeinschaft der Wohnungs-eigentümer und den Wohnungseigentümern, Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander oder Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten des Verwalters bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums auf.
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Kontakt: Kanzlei Fries & Scheidl Pfadwiesenstraße 29-31 69509 Mörlenbach Telefon (06209) 7 25 90 Telefax (06209) 7 25 92 0
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